Wie hoch ist die Abschlagszahlung?
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Informationen zur Höhe der Abschläge und möglichen Änderung des Abschlages.
Die Abschlagszahlung wird anhand des Verbrauchs über die jährliche Ablesung des Wasserzählers ermittelt. Abschlagszahlungen sind nur zu bestimmten Zeitpunkten und innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Für den Abschlagsrhythmus des WV SULINGER LAND kann zwischen monatlichen, viertel- oder halbjährlichen, so wie jährlichen Abschlägen gewählt werden. Der Abschlag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum 15. eines Monats geändert werden. Eine Herabsetzung der Abschlagszahlung ist um höchstens 30 % möglich.