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Welche Regelungen sind für Abzugszähler zu beachten?

  • Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und frei zugänglichen Ort an die Leitung anzubringen.

  • Der Wasserverband Musterland muss den Gartenwasserzähler kostenpflichtig abnehmen und zulassen.

  • Der Einbau darf nur von einem zugelassenen Installateur vorgenommen werden.

  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler verbaut werden. Der Wasserzähler muss verplombt werden. Die Kosten für die Installation des Abzugszählers trägt der/die Kunde*in.

Wasserverband Musterland Testumgebung
Musterweg 1
24944 Musterhausen

Telefon: 0461 - 123456
wv-musterland@wv.digital
www.wv-musterlandbasic.de

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