Welche Regelungen sind für Abzugszähler zu beachten?
Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und frei zugänglichen Ort an die Leitung anzubringen.
Der Wasserverband Musterland muss den Gartenwasserzähler kostenpflichtig abnehmen und zulassen.
Der Einbau darf nur von einem zugelassenen Installateur vorgenommen werden.
Es dürfen nur geeichte Wasserzähler verbaut werden. Der Wasserzähler muss verplombt werden. Die Kosten für die Installation des Abzugszählers trägt der/die Kunde*in.